Ruhestandsvereinbarung auf internationaler Basis

Beschreibung der Kostenaufteilung der Ruhestandsgelder für Priester zwischen den Regionen und der Foundation.

Verantwortlichkeit: 
Jede Region/jedes Land ist verantwortlich für die Ruhestandsplanung ihrer Priester im Amt.
Die Region/das Land, in der/dem der Ruheständler lebt, ist in Absprache mit der Foundation für die Administration zuständig.

Betrag des Ruhegeldes: 
Er wird abhängig von den in der Region/dem Land üblichen Lebensverhältnissen und was als angemessen gegenüber den Priestergehältern in der Region/dem Land erachtet wird durch die jeweilige Region/das jeweilige Land festgelegt, in der/dem der Ruheständler seinen Wohnsitz hat.
Sozialfürsorge, jedes andere Einkommen und das Vermögen des Ruheständlers werden berücksichtigt.

Lastenverteilung: 
Sie erfolgt anteilig durch die Regionen/die Länder abhängig von der Anzahl der Jahre, die der Ruheständler dort jeweils als Priester gearbeitet hat.

Verrechnung: 
Die Regionen/Länder erstatten der Region/dem Land, in der/dem der Ruheständler seinen Wohnsitz hat, ihren Anteil gemäß der Kostenteilungsübereinkunft.
In dem Fall, dass eine Region/ein Land dies nicht kann, ist sie/es berechtigt, die Foundation um finanzielle Unterstützung zu bitten.

Bemerkung: 
Es existiert in der Foundation kein Fonds, die Aufwendungen werden im Umlageverfahren aufgebracht. Gegenwärtiges Einkommen muss gegenwärtige Ausgaben decken.

auf Anregung des Südafrikanischen Council redaktionell neu gefasst und ergänzt
bearbeitet von A. Knabe August 2006
Beschluss Council September 2006

 

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